Rechtsanwalt des VKS

Rechtsanwalt Kai Schnabel

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Rechtsanwalt Kai Schnabel

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratungsleistung auf den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Strafrecht.

Nicht selten sind „Recht haben und Recht bekommen“ zweierlei. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und der damit verbundenen fachlichen Expertise, vertreten wir Sie umfassend im Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Fahrerlaubnisrecht und das Verkehrszivilrecht (Verkehrsunfallrecht). Das Verkehrszivilrecht bietet, bedingt durch die seit Jahren anhaltende Kürzungspraxis der Kfz-Versicherer, nicht nur ein grundsätzliches Konfliktpotential, sondern auch eine latente Gefahr, am Ende der Schadenabwicklung noch immer einen Restschaden für den Geschädigten aufzuweisen. Damit „Recht haben und Recht bekommen“ Hand in Hand gehen können, sollte die anwaltliche Beratung bereits unmittelbar nach dem Verkehrsunfall in Anspruch genommen werden. Um dem sprichwörtlichen Kampf, David gegen Goliath gewachsen zu sein, kontaktieren Sie uns umgehend nach einem Verkehrsunfall. Sie erhalten eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Erstberatung.

Kontaktdaten

Ludwig-Schwamb-Straße 3
67574 Osthofen

Tel.: 06242 9128870
Fax: 06242 9128871