Die neue Honorarumfrage nebst Honorarrechner zur Prüfung der Ortsüblichkeit ist verfügbar.
Die Honorarumfrage des VKS kann als Üblichkeitsmaßstab für den Tatrichter herangezogen werden. Das hat der BGH mit den Entscheidungen VI ZR 76/16 und VII ZR 95/16 für Recht erkannt.
Aus diesem Grund und nach vielen Anwalts- und Mitgliederanfragen sowie im Austausch mit weiteren Verbänden sah sich der VKS verpflichtet, die aktuell größte verbandsübergreifende Honorarumfrage durchzuführen. So wurde mit sieben Sachverständigen-Verbänden und Organisationen das Ziel erreicht, eine repräsentative und faktenbasierte Einschätzung zur Honorarhöhe aufzustellen.
Die gemeinsame Honorarumfrage von 2021 der Verbände VKS / BVK / FSP / inter-expert / BVS / TÜV Süd / CGF wird nun mit Datum vom 02.03.2022 veröffentlicht.