Das aktuell gültige VKS-Honorar-Tableau, bei welchem bereits die Sachverständigen-Verbände VKS, BVK, FSP, inter-expert und BVS mitgewirkt haben, dürfte bereits die umfangreichste Umfrage darstellen, welche seitens des BGH als ortsüblich bestimmt wurde.
Zur Zeit sind wir in Vorbereitung, den Gerichten die bundesweit repräsentativste Honorarumfrage zur Verfügung zu stellen, wozu wir auf die Mitwirkung unabhängiger Sachverständigen angewiesen sind.