Welche Vorteile haben Sie als Mitglied im VKS?

Die Arbeit des (bundesweit agierenden) VKS für seine Mitglieder erstreckt sich über viele Bereiche; hierunter fallen unter anderem die Klärung und Beratung in Honorarfragen, Unterstützung der Verbandsmitglieder bei der Weiterbildung und auch in eventuellen Streitfällen. Darüber hinaus informieren wir unsere Mitglieder laufend über neueste gerichtliche Entscheidungen sowie auch über die neuesten technischen Entwicklungen, die für die Sachverständigen von Relevanz sind – sei es durch schriftliche Informationen oder durch die vom Verband organisierten Schulungen für seine Mitglieder. 

Daher sind wir überzeugt, unseren Mitgliedern eine starke Interessenvertretung anbieten zu können. Mit der wachsenden Mitgliederzahl ist der VKS ein respektabler Ansprechpartner geworden, der in Politik und Wirtschaft die Vorteile für seine Mitglieder erreichen kann, z. B. durch den Abschluss von Rahmenvereinbarungen oder die Organisation von Mengenbestellungen.

Mitglied werden in einer starken Gemeinschaft​

Die Sachverständigen im VKS

sind neutral, qualifiziert und von Ihren Auftraggebern unabhängig. 
sind kompetenter Ansprechpartner für Privatpersonen, Gerichte, Autohäuser und Werkstätten, Anwälte und Versicherer. 
unterstützen den Geschädigten in der Schadenregulierung mit der entsprechenden Beweissicherung und Fachkompetenz. 
sind dann für den Auftraggeber da, wann und wo Bedarf besteht.

Sie denken und handeln nach dem Grundsätzen

fachlich
sachlich neutral
unabhängig
kompetent

Erwerb einer Mitgliedschaft im VKS

Für den Erwerb einer Mitgliedschaft im VKS ist folgender Ablauf nach der Satzung vorgeschrieben:
Es gibt mehrere Stufen der Mitgliedschaft, Basis, Hospitant und Ordentliches Mitglied. 
Die Aufnahme als Ordentliches Mitglied ist mit einer Anerkennungsprüfung verbunden.
Nach Aufnahme in den VKS und bei Erfüllung der durch die Satzung gestellten Bedingungen erfolgt die Anerkennungsprüfung, aufgrund derer Sie dann als anerkannter Kfz-Sachverständiger im VKS auftreten dürfen. Auf der Basis des BGH-Urteils vom 23.05.1984, IZR 140/82 (Hamm) ist der Verband berechtigt, eine solche Anerkennung auszusprechen.

Sowohl Aufnahme- und Anerkennungsmodus als auch die Regelungen zur Weiterbildung sind im Qualitätsmanagement-System unseres Verbandes festgelegt. Dies gewährleistet einen hohen Standard, der in der Öffentlichkeit Vertrauen in die Arbeit der von uns anerkannten Sachverständigen gibt.

INFORMATIONEN

zur Mitgliedschaft im Verband

INFO PDF >>>

Satzung des VKS >>>

SACHVERSTÄNDIGER

Mitgliedschaft im Verband

Hier Antrag online ausfüllen:
VKS-MITGLIED ALS SACHVERSTÄNDIGER
 

ab EUR 450,00 / Jahr

RECHTSANWALT

Mitgliedschaft im Verband

Hier Antrag online ausfüllen:
VKS-FÖRDERMITGLIED ALS RECHTSANWALT
 

EUR 125,00 / Jahr

Aufnahmegebühr (einmalig) EUR 150,00