die Identifikation mit dem Beruf
die geistige und körperliche Eignung
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Unbescholtenheit und keine Vorstrafen
entsprechende Fahrerlaubnis
Allgemeine Bildungsvoraussetzungen: mindestens Qualifikationsniveau 6 gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahmen und ausreichende Dokumentations- und Leistungskenntnisse der deutschen Sprache entsprechend dem Sprachniveau GER C1 zum Erstellen wissenschaftlicher Texte
Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung/Ausbildung zum Sachverständigen für Fahrzeugschäden und -bewertung ist gemäß dieser Richtlinie eine abgeschlossene Meister-/Technikerausbildung im Bereich Fahrzeugtechnik, Karosseriebau, Kfz-Lackiertechnik inkl. Kfz-Technikmodul oder ein abgeschlossenes Studium als Diplomingenieur (FH, BA) oder Bachelor der Fachrichtung Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Mechatronik, Physik oder vergleichbarer Studiengänge oder Ausbildungen.